Die Aufnahme gehörloser Patienten
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Wie rede ich mit gehörlosen Patienten?

  • Stellen Sie immer erst einen Blickkontakt mit dem Patienten her, bevor sie mit ihm kommunizieren. Machen Sie ihn ggf. auf Sie aufmerksam, beispielsweise durch Winken mit der Hand. Wenden Sie dem Patienten beim Sprechen immer und dauerhaft Ihr Gesicht zu. Schauen Sie nicht in die Unterlagen oder zur Seite, während Sie reden.
  • Nennen Sie zuerst das Thema, über das Sie reden werden.
  • Sprechen Sie langsam, aber nicht in Zeitlupentempo. Bemühen Sie sich um ein deutliches Mundbild. Brüllen hat keinen Zweck. Flüstern Sie eher sogar, dann ist das Mundbild meist deutlicher.
  • Sprechen Sie Hochdeutsch, keinen Dialekt.
  • Bilden Sie kurze, klare Sätze. Machen Sie ab und zu kleine Pausen, damit der Patient die Information verarbeiten kann. Keine „Wasserfälle reden“.
  • Verwenden Sie natürliche Gesten, reden Sie ein bisschen „mit Händen und Füßen“.
  • Fragen Sie nach, ob der Patient Sie verstanden hat.
  • Nutzen Sie Papier und Stift bei der Kommunikation. Schreiben Sie Stichworte auf, oder machen Sie Skizzen.
  • Schreiben Sie Anweisungen auf, und geben Sie den Zettel dem Patienten mit.

Wie rufe ich gehörlose Patienten auf?

  • Gehen Sie in das Wartezimmer und wenden sie sich direkt (mit Blickkontakt) an den Patienten, um ihn aufzurufen.
  • Tragen Sie in die Kartei des Patienten an einer gut sichtbaren Stelle einen Hinweis auf die Hörschädigung ein.
  • Weisen Sie den Arzt auf die Hörschädigung hin.

Wie mache ich einen (neuen) Termin ab?

  • Nutzen Sie für spätere Anfragen oder Terminabsprachen das Fax. Geben Sie dem Patienten bei der Entlassung die Faxnummer der Praxis/Klinik mit.
  • Erkundigen Sie sich, ob der Patient einen Gebärdensprachdolmetscher wünscht. Laut Sozialgesetzbuch I, § 17 (2) hat der Patient bei Arztbesuchen oder Krankenhaus-aufenthalten das Recht auf einen Dolmetscher. Einen geeigneten Dolmetscher in Ihrer Nähe nennt Ihnen die zuständige Vermittlungszentrale.



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