Umgang mit gehörlosen Patienten
- Tipps für das Pflegepersonal

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Wie rede ich mit gehörlosen Patienten?

  • Stellen Sie immer erst einen Blickkontakt mit dem Patienten her, bevor sie mit ihm kommunizieren. Machen Sie ihn ggf. auf Sie aufmerksam, beispielsweise durch Winken mit der Hand. Wenden Sie dem Patienten beim Sprechen immer und dauerhaft Ihr Gesicht zu. Schauen Sie nicht in die Unterlagen oder zur Seite, während Sie reden.
  • Achten Sie auf die Beleuchtung. Ihr Gesicht sollte hell sein - auch nachts! Blendendes Licht vermeiden.
  • Nennen Sie zuerst das Thema, über das Sie reden werden.
  • Sprechen Sie langsam, aber nicht in Zeitlupentempo. Bemühen Sie sich um ein deutliches Mundbild. Brüllen hat keinen Zweck. Flüstern Sie eher sogar, dann ist das Mundbild meist deutlicher.
  • Sprechen Sie Hochdeutsch, keinen Dialekt.
  • Bilden Sie kurze, klare Sätze. Machen Sie ab und zu kleine Pausen, damit der Patient die Information verarbeiten kann. Keine „Wasserfälle reden“.
  • Verwenden Sie natürliche Gesten, reden Sie ein bisschen „mit Händen und Füßen“.
  • Fragen Sie nach, ob der Patient Sie verstanden hat.
  • Nutzen Sie Papier und Stift bei der Kommunikation. Schreiben Sie Stichworte auf, oder machen Sie Skizzen.
  • Schreiben Sie Anweisungen auf, und geben Sie den Zettel dem Patienten mit.

Wie erleichtere ich den Umgang mit anderen Personen?

  • Tragen Sie in die Kartei des Patienten an einer gut sichtbaren Stelle einen Hinweis auf die Hörschädigung ein.
  • Weisen Sie Ihre Kollegen und die anderen Patienten auf die Hörschädigung des Patienten hin.

Was ist bei Untersuchungen zu beachten?

  • Gehen Sie mit dem Patienten mit. Wenn Sie ihn nicht begleiten können, dann erklären Sie ihm vorher genau, wo er hingehen muss und was dort gemacht wird.
  • Machen Sie die untersuchenden Ärzte und Kollegen auf die Hörschädigung des Patienten aufmerksam, und geben Sie Tipps für den Umgang mit dem Patienten.
  • Erkundigen Sie sich, ob der Patient einen Gebärdensprachdolmetscher wünscht. Laut Sozialgesetzbuch I, § 17 (2) hat der Patient bei Arztbesuchen oder Krankenhaus-aufenthalten das Recht auf einen Dolmetscher. Einen geeigneten Dolmetscher in Ihrer Nähe nennt Ihnen die zuständige Vermittlungszentrale.



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