Umgang mit gehörlosen Patienten
- Tipps für die Ärzte

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Wie rede ich mit gehörlosen Patienten?

  • Stellen Sie immer erst einen Blickkontakt mit dem Patienten her, bevor sie mit ihm kommunizieren. Machen Sie ihn ggf. auf Sie aufmerksam, beispielsweise durch Winken mit der Hand. Wenden Sie dem Patienten beim Sprechen immer und dauerhaft Ihr Gesicht zu. Schauen Sie nicht in die Unterlagen oder zur Seite, während Sie reden.
  • Nennen Sie zuerst das Thema, über das Sie reden werden.
  • Sprechen Sie langsam, aber nicht in Zeitlupentempo. Bemühen Sie sich um ein deutliches Mundbild. Brüllen hat keinen Zweck. Flüstern Sie eher sogar, dann ist das Mundbild meist deutlicher. Sprechen Sie Hochdeutsch, keinen Dialekt.
  • Bilden Sie kurze, klare Sätze. Machen Sie ab und zu kleine Pausen, damit der Patient die Information verarbeiten kann. Keine „Wasserfälle reden“.
  • Vermeiden Sie Fachausdrücke und Fremdwörter.
  • Verwenden Sie natürliche Gesten, reden Sie ein bisschen „mit Händen und Füßen“. Zeigen Sie auf die gemeinten Körperstellen, nutzen Sie Bilder und anatomische Modelle.
  • Nutzen Sie Papier und Stift bei der Kommunikation. Schreiben Sie Stichworte auf, oder machen Sie Skizzen.
  • Fragen Sie nach, ob der Patient Sie verstanden hat.
  • Schreiben Sie Anweisungen auf, und geben Sie den Zettel dem Patienten mit.

Was ist bei Untersuchungen zu beachten?

  • Erklären Sie vor einer Untersuchung dem Patienten, was Sie machen werden.
  • Anweisungen kann Ihr Patient nur verstehen, wenn er Ihr Gesicht sehen kann. Stehen Sie hinter ihm oder tragen Sie einen Mundschutz, ist die Kommunikation unterbrochen. Machen Sie ggf. zuvor Zeichen aus (z.B. Tippen auf die Schulter für „tief einatmen“).
  • Klären Sie den Patienten über das Ergebnis der Untersuchung auf.
  • Nehmen Sie sich genug Zeit für den Patienten.

Wie erleichtere ich den Umgang mit anderen Personen?

  • Tragen Sie in die Kartei des Patienten an einer gut sichtbaren Stelle einen Hinweis auf die Hörschädigung ein. Weisen Sie Ihre Kollegen und das Pflegepersonal auf die Hörschädigung des Patienten hin.
  • Erkundigen Sie sich, ob der Patient einen Gebärdensprachdolmetscher wünscht. Laut Sozialgesetzbuch I, § 17 (2) hat der Patient bei Arztbesuchen oder Krankenhaus-aufenthalten das Recht auf einen Dolmetscher. Einen geeigneten Dolmetscher in Ihrer Nähe nennt Ihnen die zuständige Vermittlungszentrale.
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